Versicherungen

Hochwertiges Stethoskop für qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung
Einbruchsspuren und Glassplitter – Schutz durch Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung
Hochwertige Gebäudeversicherung für umfassenden Schutz Ihrer Immobilie
Rechtsschutzversicherung für rechtliche Sicherheit und Schutz vor Rechtsstreitigkeiten
Motorfahrzeugversicherung für umfassenden Schutz Ihres Fahrzeugs
Wertsachenversicherung für den Schutz von wertvollen Schmuckstücken
Reiseversicherung für sorgenfreie und abgesicherte Reisen
Tierversicherung für den Schutz und die Gesundheit Ihres geliebten Haustiers
Altersvorsorge für eine sichere finanzielle Zukunft im Ruhestand
Alterseinkommen für finanzielle Sicherheit im Ruhestand

Die Altersvorsorge

In der Schweiz besteht die Altersvorsorge aus drei Säulen. Ziel ist, dass Menschen im Rentenalter ihre Grundkosten decken können und ihnen ein angemessener Lebensstandard garantiert ist. Das 3-Säulen-System ist in folgenden Zielen unterteilt, die 1. Säule soll die Existenz der Pension sichern, die 2. Säule soll den Lebensstandard erhalten und die 3. Säule ist für die individuellen Bedürfnisse.

  • Die 1. Säule (Obligatorisch) besteht auf der Altersversicherung und Invalidenversicherung. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Sie ein minimales Einkommen haben, das die Grundkosten deckt, wenn Sie das Rentenalter erreichen.

    Der basierende Grundsatz der Solidarität in der 1. Säule; Die berufstätige Bevölkerung bezahlt die Beiträge und finanziert damit die Renten der pensionierten Bevölkerung. Wer besser verdient und somit höhere Beiträge bezahlt, unterstützt die weniger wohlhabenden Versicherten, die tiefere Beiträge bezahlen.

    Dank der inkludierten Hinterlassenenversicherung erhalten Sie auch Hilfeleistungen, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau oder aber ein Elternteil oder beide Eltern sterben. So soll verhindert werden, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

    Reicht die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht aus, um die Grundkosten zu decken, sind in der ersten Säule weitere Hilfeleistungen vorgesehen, die Ergänzungsleistungen.

  • Die berufliche Vorsorge BVG, auch Pensionskasse genannt, ist für die meisten erwerbstätigen Menschen obligatorisch, wenn die Eintrittsschwele erreicht ist auch für das Sparen. Sie ergänzt die AHV-Rente und soll es Ihnen ermöglichen, auch nach der Pensionierung Ihren Lebensstandard angemessen aufrechtzuhalten.

  • Mit der 3a & 3b haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersrente zu verbessern.

    Im Gegensatz zu den beiden anderen Säulen ist die 3a & 3b Säule nicht obligatorisch. Es handelt sich um eine individuelle und private, freiwillige Versicherung. In der 3a können Sie sich versichern, solange Sie erwerbstätig sind und wenn Sie beabsichtigen, im Hinblick auf die Pensionierung zusätzlich Geld auf die Seite zu legen. In der 3b können Sie sich versichern, auch wenn Sie nicht erwerbstätig sind.