Versicherungen

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Motorfahrzeugversicherung für umfassenden Schutz Ihres Fahrzeugs
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Reiseversicherung für sorgenfreie und abgesicherte Reisen
Tierversicherung für den Schutz und die Gesundheit Ihres geliebten Haustiers
Altersvorsorge für eine sichere finanzielle Zukunft im Ruhestand
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Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen. Für diese Schäden sind Sie haftbar, wenn man es Ihnen nachweisen kann. Sie ist grundsätzlich freiwillig, für Hundehalter/innen in den meisten Kantonen aber obligatorisch.

Informationen zur Privathaftpflicht - FWM-Partner AG

Worum geht es?

Sollten Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, sind Sie laut Gesetz verpflichtet, für den Schaden finanziell aufzukommen. Diese Pflicht können Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung auf den Versicherer übertragen, welche die Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden übernimmt.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt z.B. für Schäden auf, die Ihr Kind im Jugendlichen Leichtsinn macht, wenn Sie mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht haben oder Ihr Hund eine andere Person gebissen hat. Je nach Grösse des Schadens, kann die Versicherung Sie vor dem finanziellen Ruin retten.

In der Schweiz ist es grundsätzlich freiwillig sich gegen Schäden, die man dritten zufügt zu versichern. Wenn man eine Wohnung mieten möchte, verlangt der Vermieter oftmals dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben. In den meisten Kantonen ist sie für Hundehalter/innen obligatorisch.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung - FWM-Partner AG

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Deckung gilt in der Regel für:

  • Personen- und Sachschäden

  • Schadenverhütungskosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit der Löschung eines Brandes mit Wasser)

  • Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren (z.B. Verfahrenskosten)

  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (z.B. wenn Sie für einen Schaden nicht verantwortlich sind)

  • Gelegentliches führen fremder Fahrzeuge

Es kann Einzel für eine Person abgeschlossen werden oder in Familiendeckung (für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen). In der Regel schliesst man eine Kombi Variante mit der Hausratversicherung ab.

 

Der Schweizer Versicherungsverband informiert Sie über die Musterbedingungen Haftpflichtversicherung.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung nicht? - FWM-Partner AG

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Die Deckung gilt in der Regel nicht für: 

  • Schäden, die Sie als versicherte Person sich selbst oder einer Person, die im gleichen Haushalt lebt, zufügen

  • Schäden, die Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen

  • Sachschäden aufgrund von Abnützung

  • Vorhersehbare Schäden

  • Schäden, die im Zusammenhang mit der absichtlichen Begehung eines Delikts oder Verbrechens verursacht werden

Nicht mit der Hausratversicherung verwechseln

Die Privathaftpflicht- und Hausratversicherung kann im Kombi Angebot abgeschlossen werden oder sie kann bei zwei verschiedenen Versicherungen separat abgeschlossen werden. Die Hausratversicherung kommt für die Schäden an Dritte nicht auf. Sie kommt für Schäden an Ihrem Eigentum auf.

Was deckt die Hausratversicherung - FWM-Partner AG

Was ist alles Versichert bei der Hausratversicherung?

Sie können sich das so vorstellen, wenn Sie das Dach eines Hauses oder die Decke einer Wohnung wegnehmen und Sie das Ganze auf den Kopf stellen, fällt Ihr Inventar heraus. Alles, was fest mit dem Haus oder Wohnung verbunden ist, z.B. Lavabo WC, Küche und Heizkörper gehören nicht zu Ihrem persönlichen Inventar.

Versicherbar sind folgende Risiken:

  • Feuer/Elementarereignisse

  • Erdbeben (nicht überall versicherbar)

  • Diebstahl

  • Einfacher Diebstahl auswärts

  • Wasser

  • Glasbruch

  • Hausratkasko (wenn Sie Schäden selbst an Ihrem Eigentum anrichten, z.B. Hund beisst ins Sofa)

  • Elektrokasko (für alle Elektronische Geräte in Ihrem Haushalt)